Finanzierung
Kosten und Finanzierung
Alltagsbegleitung an Demenz erkrankter Menschen
Dieser Besuchsdienst ist ein niedrigschwelliges Betreuungsangebot im Sinne des § 45b SGBXI. Er ist vom Senat und dem Verband der Pflegekassen in Berlin anerkannt und wird von beiden Stellen finanziell gefördert. Die Fördermittel fließen in die Öffentlichkeitsarbeit, die Begleitung, Anleitung und Schulung der ehrenamtlichen Mitarbeiter und ermöglichen, ihnen eine Aufwandsentschädigung zu zahlen.
Die besuchten Menschen tragen einen Eigenanteil in Höhe von 7 Euro pro Stunde. Diese Kosten werden von der Pflegekasse erstattet, wenn ein Anspruch auf Entlastungsleistungen besteht. Wir beraten Sie dazu gern und unterstützen Sie gerne, wenn Sie einen entsprechenden Antrag stellen möchten.
Besuchsdienst für ältere Menschen mit Pflegebedarf
Die besuchten Menschen bezahlen einen Anteil von 7 Euro pro Stunde. Diese Kosten werden von der Pflegekasse erstattet, wenn Sie einen Pflegegrad haben und somit Anspruch auf Entlastungsleistungen besteht.
Veranstaltungen
- Mittwoch, 24. Februar 2021 17:00 - 19:00 Der gute Abschied-Wenn die alten Eltern sterben
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